UVV-Prüfung und Wartung

Erhöhte Sicherheit und Lebensdauer durch gute Pflege.

Die UVV-Prüfung

Die Prüfung ist wichtiger Bestandteil der Instandhaltung. Sie beurteilt den Ist-Zustand einer Tür, Tor oder Schrankenanlage auf ihre Komponenten und Funktionen (DIN 31051).

Die Prüfung obliegt dem gewerblichen Betreiber im Sinne des Arbeitsstättenrechts und der gesetzlichen Unfallversicherung.

Gemäß BG-Regel 232 und Arbeitsstättenregel ASR A1.7 „Türen und Tore“ heißt es (Auszug):

Kraftbetätigte Tore und Schranken müssen nach Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die Prüfung hat mindestens einmal jährlich zu erfolgen.

Für Tore privater Haushalte ergibt sich die Prüfungspflicht aus der Verkehrssicherungspflicht des Haus- und Garageneigentümers.

Die sicherheitstechnische Prüfung darf mittels Prüfprotokoll nur durch Sachkundige durchgeführt werden. Der Prüfumfang geht aus dem Prüfbuch des betreffenden Tores hervor. Bei Mängelfreiheit erhält das Tor die Prüfplakette.

Die Mitarbeiter der Firma EDF GmbH werden regelmäßig vom BVT (Bundesverband Tore) neutral auf Basis der Technischen Prüf-Verordnung, aktuellen technischen Neuerungen, normativen Anforderungen und gesetzlichen Grundlagen geprüft.

Die Wartung

Wartungen verzögern die Abnutzungserscheinungen bei Türen, Toren und Schranken und verlängert deren Lebensdauer (DIN 31051). Auch hier sollte nur ausgebildetes Fachpersonal eingesetzt werden.

WICHTIG!

Fachgerechte Wartung, für die jeder Torbetreiber selbst verantwortlich ist, ist Bestandteil der Gewährleistung. Deshalb empfiehlt es sich, nach erfolgter Tormontage einen Wartungsvertrag abzuschließen.

Um eine möglichst hohe Lebensdauer und allen gesetzlichen und normativen Anforderungen an der Tür-, Tor- und Schrankenanlage nachzukommen empfiehlt es sich die UVV-Prüfung mit einer fachgerechten Wartung zu verbinden.